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   BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B   

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BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B (https://dejure.org/2021,20294)
BSG, Entscheidung vom 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B (https://dejure.org/2021,20294)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - B 5 R 52/21 B (https://dejure.org/2021,20294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Ein lediglich wiederholendes Vorbringen musste das LSG nicht erneut bescheiden (vgl BVerfG Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 ua - juris RdNr 8) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56) .
  • BSG, 14.03.2019 - B 5 R 22/18 B

    Fragerecht an einen Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Auf welchen gerichtlichen Hinweis ihr als Anlage zur Beschwerdebegründung beigefügter Schriftsatz vom 1.4.2020 Bezug nahm und in welcher Weise sich das Berufungsverfahren in den mehr als neun Monaten nach Absendung dieses Schriftsatzes weiter entwickelte, wird aus der Beschwerdebegründung nicht ersichtlich (zum Aufrechterhalten eines Beweisantrags nach Anhörung zu einer Entscheidung durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG vgl BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 21 f) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Auf welchen gerichtlichen Hinweis ihr als Anlage zur Beschwerdebegründung beigefügter Schriftsatz vom 1.4.2020 Bezug nahm und in welcher Weise sich das Berufungsverfahren in den mehr als neun Monaten nach Absendung dieses Schriftsatzes weiter entwickelte, wird aus der Beschwerdebegründung nicht ersichtlich (zum Aufrechterhalten eines Beweisantrags nach Anhörung zu einer Entscheidung durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG vgl BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7; BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - juris RdNr 21 f) .
  • BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang rügt, dass bereits das erstinstanzliche Gericht eine Überraschungsentscheidung getroffen und weitere Sachaufklärung nicht durchgeführt habe, lässt sie außer Acht, dass ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG das prozessuale Vorgehen im unmittelbar vorangehenden Rechtszug betrifft (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 5 R 308/16 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56) .
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 54/94

    Begründung eines Verfahrensmangels durch die Verwertung eines

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Diese unterliegt nicht der Beurteilung durch das Revisionsgericht (§ 202 Satz 1 SGG iVm § 557 Abs. 2 ZPO ; vgl BSG Urteil vom 15.3.1995 - 5 RJ 54/94 - SozR 3-1500 § Nr. 5 S 8) .
  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 260/18 B

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Das gilt auch, soweit gerügt wird, das LSG habe die Grenzen der freien Beweiswürdigung überschritten (vgl BSG Beschluss vom 8.4.2020 - B 13 R 260/18 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 3.11.2020 - B 1 KR 63/20 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 24.05.2013 - B 1 KR 50/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Anhaltspunkte dafür, dass hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte, hat die Klägerin nicht vorgetragen (vgl dazu BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 7.6.2018 - B 9 V 69/17 B - juris RdNr 6).
  • BSG, 20.01.2021 - B 5 R 248/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 15.06.2021 - B 5 R 52/21 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56) .
  • BSG, 07.06.2018 - B 9 V 69/17 B

    Hinterbliebenenversorgung nach dem StrRehaG

  • BSG, 07.02.2017 - B 5 R 308/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im

  • BSG, 03.11.2020 - B 1 KR 63/20 B

    Erstattung der Kosten für eine Delfintherapie in Curaçao

  • BSG, 04.12.2019 - B 9 V 25/19 B

    Anerkennung einer Gesundheitsstörung Agoraphobische Angststörung mit Panikstörung

  • BSG, 09.09.2021 - B 5 R 149/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs darauf hindeutet, dass das Gericht - in Bezug auf die Behandlung von Ablehnungsgesuchen gegen Richter - Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl zuletzt zB BSG Beschluss vom 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris RdNr 14 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Nur dann aber, wenn die mit dem Beweisantrag aufgeworfene Frage als erheblich anzusehen ist - d.h. hier zur Feststellung weiterer Leistungseinschränkungen führen könnte - wäre diesem nachzugehen (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris Rn. 9 f.; Urt. v. 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 03.08.2022 - B 5 R 34/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    a) Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 06.04.2022 - B 5 R 6/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Die Gründe, aus denen ein Berufungsgericht einen Befangenheitsantrag gegenüber einem Sachverständigen zurückgewiesen hat, können deshalb grundsätzlich nicht als Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gerügt werden ( BSG Beschluss vom 24.5.2013 - B 1 KR 50/12 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 4.12.2019 - B 9 V 25/19 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris RdNr 14 mwN; vgl zu den Umständen, unter denen sich eine Nichtzulassungsbeschwerde ausnahmsweise auf die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs stützen lässt, zB BSG Beschluss vom 7.6.2018 - B 9 V 69/17 B - juris RdNr 6).
  • BSG, 09.09.2021 - B 5 R 102/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Eine solche Rüge ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde schon aufgrund der ausdrücklichen Anordnung in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG ausgeschlossen (vgl BSG Beschluss vom 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 27.08.2021 - B 5 R 194/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Ein Mangel im Verfahren vor dem SG ist nur von Bedeutung, sofern er in die nächste Instanz fortwirkt und damit zugleich einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG bildet (vgl BSG Beschluss vom 30.10.2020 - B 4 AS 267/20 B - juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 13.08.2021 - B 5 R 156/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Eine solche Rüge ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde schon aufgrund der ausdrücklichen Anordnung in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Teilsatz 2 SGG ausgeschlossen (vgl BSG Beschluss vom 15.6.2021 - B 5 R 52/21 B - juris RdNr 12 mwN) .
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